Geschäftsordnung für den Stadtrat und die Ausschüsse der Großen Kreisstadt Radeberg
Der Stadtrat beschließt beiliegende Geschäftsordnung für den Stadtrat und die Außchüße der Großen Kreißtadt Radeberg.
Gemäß § 38 Absatz 2 der Sächsischen Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) regelt der Stadtrat seine inneren Angelegenheiten, insbesondere den Gang seiner Verhandlungen, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften durch eine Geschäftsordnung.