Beschluß 49/09 vom 24.06.2009 (Nichtöffentlich, Beschlußvorlage 47/09)
Betreff
Erlass der Vergnügungssteuerforderung in Höhe von 16.890,00 EUR
Beschlußtext
Auf Grund des Antrages vom 10.04.2009 - hier eingegangen am 21.04.2009 - wird die Vergnügungssteuer in Höhe von 16.890,00 Euro in einem Einzelfall nicht erlassen.