Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Radeberg
Der Stadtrat beschließt beiliegende Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Radeberg.
Die Hauptsatzung als "Grund- und Verfassungstatut" der Gemeinde ergänzt Gemeinderecht durch spezielle örtliche Regelungen. Da die Hauptsatzung Regelungen enthält, die für die Organisation der Gemeindeverwaltung von grundlegender Bedeutung sind, ist die Hauptsatzung gemäß § 4 Abs. 2 der Sächsischen Gemeindeordnung des Freistaates Sachsen (SächsGemO) mit der Mehrheit der Stimmen aller Mitglieder des Stadtrates zu beschließen.