Beschluß 79/08 vom 09.07.2008 (Beschlußvorlage 98/08)
Betreff
Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 49 "Erweiterung Automobile Radeberg GmbH, Pillnitzer Str. 34" - Billigung Entwurf Durchführungsvertrag - Abwägungsbeschluss - Satzungsbeschluss
Beschlußtext
- Der Entwurf des Durchführungsvertrages nach § 12 BauGB wird gebilligt. Der Bürgermeister wird beauftragt den Durchführungsvertrag mit den Geschäftsführern Herr Kunath und Herr Blochwitz von Automobile Radeberg GmbH abzuschließen.
- Der Abwägungsvorschlag zu den eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB und der berührten Öffentlichkeit nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB wird in allen Punkten beschlossen.
- Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 49 "Erweiterung Automobile Radeberg GmbH, Pillnitzer Str. 34", Bearbeitungsstand 19.05.2008 mit redaktionellen Änderungen vom 01.07.2008, wird als Satzung beschlossen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung des Bebauungsplanes nach Abschluss des Durchführungsvertrages in Kraft zu setzen.
Begründung
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 49 besitzt die Planreife, so dass der Satzungsbeschluss möglich ist. Eine notarielle Beurkundung des Durchführungsvertrages ist nicht erforderlich, weil keine Grundstücksübergabe an die Stadt erforderlich ist.