Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Radeberg 2008
Der Stadtrat beschließt das der Beschlussvorlage beiliegende Abwasserbeseitigungskonzept für die Stadt Radeberg einschließlich der Ortsteile Liegau-Augustusbad, Großerkmannsdorf und Ullersdorf, Stand der Überarbeitung Juni 2008
Nach § 63 Sächs. Wassergesetz sind die Kommunen zur Erarbeitung und regelmäßigen Überarbeitung eines Abwasserbeseitigungskonzeptes verpflichtet, in dem die Grundsätze der Abwasserbeseitigung für das gesamte Stadtgebiet einschließlich der Ortsteile festzulegen sind. Vor allem ist festzusetzen, welche Siedlungsgebiete im Stadtgebiet an die zentrale Abwasserbeseitigung angeschlossen werden sollen und welche Gebiete ihr Abwasser dauerhaft dezentral entsorgen und behandeln sollen. Diese Festlegungen sind Grundlage für die Einordnung der erforderlichen Investitionen in den Investitionsplan des Eigenbetriebes Abwasser und die Möglichkeit der Fördermittelbeantragung z. B. für die Sanierung und den Neubau privater Kleinkläranlagen.
Bei der diesjährigen Überarbeitung des Konzeptes aus dem Jahr 2006, das der Stadtrat in seiner Sitzung am 19.07.2006 beschlossen hatte, wurde die grundsätzliche Zielstellung, welche Siedlungsgebiete bis zum Jahr 2015 an die zentrale Abwasserentsorgung angeschlossen werden sollen, beibehalten. Die Veränderungen beschränken sich auf die Anpassung des Erläuterungsberichtes an neue gesetzliche Regelungen und geringe Darstellungskorrekturen auf der Planzeichnung. Aufgrund der Geringfügigkeit der Änderungen liegt der Beschlussvorlage nur der Plan für den zukünftigen Ausbauzustand im Jahr 2015 bei. Der Bestandsplan, der die derzeitige Entsorgungssituation zeigt, wurde der Beschlussvorlage nicht beigefügt. Er kann bei Bedarf im Bauamt eingesehen werden.
Für die Ortschaftsräte wurde ein Planauszug für den jeweiligen Ortsteil gefertigt, der der Beschlussvorlage beigefügt ist. Ein Gesamtübersichtsplan liegt im Ortsamt zur Einsichtnahme aus.