Antrag auf überplanmäßige Ausgabe im Haushalt Stadtsanierung zur Rückzahlung von Fördermitteln für das Bauvorhaben "Pfarrhaus, An der Kirche 5", Flst. 37 der Gemarkung Radeberg
Der Stadtrat der Stadt Radeberg beschließt die überplanmäßige Ausgabe von insgesamt 20.452,00 € in der Haushaltstelle Stadtsanierung zur Rückzahlung der Finanzhilfe für das als nicht zuwendungsfähig beschiedene Bauvorhaben "Sanierung Pfarrhaus, An der Kirche 5". Die überplanmäßige Ausgabe wird durch Minderausgaben im laufenden Haushalt Stadtsanierung gedeckt.
Mit Schreiben vom 26. 06. 2008 hat das Regierungspräsidium Dresden die Baumaßnahme "Pfarrhaus, An der Kirche 5" als nicht zuwendungsfähige Maßnahme beschieden und die im Zwischennachweis zum AZA Nr. 78 v. 23. 02. 2006 nachgewiesenen ausgezahlten Finanzhilfen in Höhe von 14.643,96 € innerhalb von vier Wochen nach Eingang des Bescheides zurückgefordert.
Die Rückforderung wird sich nach Prüfung des AZA Nr. 82 (Schlussabrechnung der Maßnahme) um 5.808,04 € auf insgesamt 20.452,00 € zzgl. Zinsen ab dem Datum der Ausreichung der jeweiligen Teilbeträge erhöhen.
Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe kann durch die Reduzierung von neuen Vorhaben im Haushalt Stadtsanierung im laufenden Haushaltsjahr erfolgen.