Verkauf einer Gewerbeparzelle im Gewerbegebiet Pillnitzer Straße Ost
Der Stadtrat beschließt den Verkauf einer Gewerbeparzelle im Gewerbegebiet Pillnitzer Straße Ost bestehend aus einer Teilfläche des Flurstückes 1174/23 der Gemarkung Radeberg mit einer Gesamtgröße von ca. 4.000 m² zum Preis von ca. 80.000,00 Euro (20,00 Euro/m²) zuzüglich Grunderwerbsnebenkosten an Herrn Frank Dreßler aus Radeberg.
Die Vollmacht für eine vorzeitige Grundbuchbelastung bis zu einer Höhe von 500.000,00 Euro wird erteilt.
Die Stadt Radeberg beteiligt sich vereinbarungsgemäß mit Arbeitsleistungen im Wert von maximal 10.000,00 Euro an Erschließungsarbeiten und landschaftsarchitektonischen Arbeiten (Zufahrt und evtl. Anpflanzungen) an/auf der o. g. Fläche.
In den abzuschließenden Kaufvertrag ist eine Investitionsverpflichtung von vier Jahren sowie eine Rückfallklausel aufzunehmen für den Fall, dass die Investition innerhalb dieses Zeitraumes nicht statt findet. Herrn Dreßler wird eine Kaufoption für eine angrenzende Teilfläche des Flurstückes 1174/23 der Gemarkung Radeberg mit einer Größe von ca. 2.500 m² zur Erweiterung seines Betriebes für die nächsten fünf Jahre zu den gleichen Konditionen eingeräumt.
Herr Dreßler bat die Stadt Radeberg im Juni 2007 um Informationen zu Gewerbeflächen in Radeberg, da eine Erweiterung bzw. ein Umzug seiner bestehenden Firma (Dreßler Ausbau GmbH) geplant ist. Der Kaufpreis in Höhe von 20,00 Euro/m² liegt unter dem eigentlichen Bodenrichtwert, wurde aber auf Grund der niedrigeren Preise im Umfeld von Radeberg (Arnsdorf, Bautzen, Bischofswerda) und auch auf Grund dessen, dass in der jüngsten Vergangenheit keine Kaufverträge mehr im Gewerbegebiet abgeschlossen wurden, so vereinbart. Im Gespräch mit Herrn Dreßler wurde außerdem eine Unterstützung seines Unternehmens mittels Sachleistungen bis zur Höhe von 10.000,00 Euro durch die Stadt Radeberg zugesichert. Die erforderliche Vermessung beantragt und bezahlt die Stadt Radeberg. Sollten bei der Vermessung Mehr- oder Minderflächen entstehen, sind diese auf der Grundlage von 20,00 Euro/m² zwischen den Vertragsparteien auszugleichen.