Vereinfachte Stundungsregelung für Abwasserbeitragsbescheide nach der Abwassersatzung Radeberg
Der Stadtrat stimmt der Verfahrensweise zur vereinfachten Stundung der gem. Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung der Stadt Radeberg vom 26.10.2006, zuletzt geändert am 31.01.2007, erhobenen Abwasserbeiträge in folgender Form zu.
Die am 01.01.2007 In-Kraft-getretene Abwassersatzung regelt in § 35 eine Fälligkeit für die Abwasserbeiträge von einem Monat nach Bekanntgabe des Abgabenbescheides. Da die vorangegange Satzung in § 34 eine Fälligkeit für den Abwasserbeitrag in zwei Raten (1. Rate fällig drei Monate nach Bekanntgabe in Höhe von 4,00 DM/qm Nutzfläche und 2. Rate fällig 24 Monate nach Entstehen der ersten Rate in Höhe von 3,69 DM/qm Nutzfläche) vorsah, sollen die nach der ab 01.01.2007 gültigen Abwassersatzung Beitragspflichtigen gem. Gleichbehandlungsgrundsatz nicht schlechter gestellt werden, als die vor dem 01.01.2007 beschiedenen Beitragspflichtigen. Daher soll dieser vereinfachte Weg der Stundung praktiziert werden. Wenn sich trotz dieser Regelung einer erhebliche Härte für den Beitragspflichtigen ergibt, wird nach der Stundungsrichtlinie verfahren und eine Einzelprüfung durchgeführt.