Veräußerung von kommunalem Grundvermögen, Teilfläche des Flurstückes 1/3 der Gemarkung Liegau-Augustusbad, Hauptstraße 64 bis 66 mit aufstehendem Gebäude
Der Stadtrat beschließt die Veräußerung einer noch zu vermessenden Teilfläche des Flurstückes 1/3 der Gemarkung Liegau-Augustusbad mit einer Größe von ca. 2.000 qm mit aufstehendem Gebäudekomplex zum Verkaufspreis von 17.000,00 EURO zuzüglich Vermessungs- und Grunderwerbsnebenkosten an die Grundstücksgemeinschaft Kremer/ Thiele GbR.
Die ehemalige Turnhalle, die sich dem Wohngebäude anschließt, wird dem Ortsteil Liegau-Augustusbad vom Erwerber für den Zeitraum von fünf Jahren kostenfrei zur selbstbestimmten Nutzung zur Verfügung gestellt.
In den notariellen Kaufvertrag ist eine Rückfallklausel von drei Jahren aufzunehmen. Wenn in dem vorgesehenen Zeitraum die Sanierungsarbeiten nicht so weit vorangeschritten sind, dass ein bestimmungsgemäßer Abschluss erreicht werden kann, hat die Stadt Radeberg ein Rückkaufsrecht.
Für das betroffene Grundstück mit aufstehendem Gebäudekomplex wurde im Jahr 2000 ein Sachverständigengutachten zur Ermittlung des Verkehrswertes erstellt.Unter Beachtung aller entsprechenden Bewertungskriterien wurde damals ein Verkehrswert in Höhe von 43.971,00 EURO ermittelt. Seit dem Zeitpunkt der Wertermittlung wurden an dem Bewertungsobjekt keine baulichen Veränderungen im Sinne einer Werterhaltung oder -verbesserung durchgeführt. Die Vermietbarkeit des Objektes ist auf Grund seines seit dieser Zeit sich weiter verschlechterten baulichen Zustandes nur noch bedingt möglich. Der intensive Aufwand zur Herstellung einer den heutigen Erfordernissen gerecht werdenden Wohnqualität muss auch unter Beachtung der aktuellen Baupreisbasis wesentlich höher als im Gutachten angesetzt werden. Die im Gutachten beschriebenen Verschleißschäden im Mauerwerk- und Dachbereich durch aufsteigende Feuchtigkeit und Holzschäden nehmen mit zunehmender Zeitdauer zu und führen zwangsläufig zu erhöhten Bauaufwendungen, die eine Nutzungseinschränkung bzw. Nutzungsaufgabe zur Folge haben könnten. Im Interesse einer Erhaltungskonzeption mit Nutzung als Wohnanlage, die den heutigen Wohnanforderungen gerecht wird, sollte der Verkehrswert nicht als Verkaufsgrundlage dienen. Vielmehr sollte das Ziel verfolgt werden, einen Investor zu finden, der sich mit der entsprechenden Zielstellung verpflichtet fühlt. Es wird ein Kaufpreis in Höhe von 17.000,00 EURO als dem Ist-Zustand des Objektes angemessener Preis angesehen. Außerdem sollte mit möglichen Interessenten eine Bindungsklausel bzw. eine Rückübertragungsklausel vereinbart werden, wenn die vereinbarte Nutzungsart in einer bestimmten Zeit nicht realisiert wird. Es ist auf Grund des Ist-Zustandes des Wohnobjektes und der erforderlichen intensiven Arbeiten eine Gesamtrealisierungszeit von drei Jahren nach Eigentumsübertragung als angemessen zu bewerten. Die sich dem Wohngebäude anschließende ehemalige Turnhalle wird dem Ortsteil Liegau- Augustusbad fünf Jahre kostenfrei zur Nutzung zur Verfügung gestellt. Der Mieterlass wird auf den Kaufpreis angerechnet, so dass der Erlös sich aus dem Kaufpreis und der Summe der nicht zu zahlenden Miete zusammensetzt. Es sollten daher ohne neue Verkehrswertermittlung auf Grundlage der vorgelegten Begründung Kaufverhandlungen mit der vorgeschlagenen Verkaufspreisbasis erfolgen. Das Gebäude, welches ehemals zum historisch bedeutsamen Rittergut gehörte, wird zu Wohnzwecken ausgebaut und der Gestaltungsrahmen entspricht der alten Baukubatur.