Beendigung Konzessionsvertrag Strom
Der Stadtrat beschließt, dass im elektronischen Bundesanzeiger das Ende der Konzessionsverträge mit der ENSO Strom AG über die Versorgung der Stadt Radeberg und den ehemaligen Gemeinden Großerkmannsdorf, Liegau-Augustusbad sowie Ullersdorf mit Strom mit Ablauf des 31.12.2010 öffentlich bekannt gemacht werden soll. Die Stadt Radeberg beabsichtigt, einen neuen Strom-Konzessionsvertrag mit einer 20-jährigen Laufzeit abzuschließen. Der Bürgermeister wird beauftragt, das Verfahren entsprechend § 46 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz EnWG einzuleiten.
Aufgrund des Einigungsvertrages endeten mit Ablauf des Jahres 1991 die den Energieversorgungsunternehmen der neuen Bundesländer zustehenden Mitbenutzungsrechte an öffentlichen Grundstücken der Städte und Gemeinden für Energiefortleitungen. Um die rechtlichen Grundlagen wieder sicherzustellen, haben ESAG und GASO daraufhin mit den ostsächsischen Kommunen im Netzgebiet Konzessionsverträge Strom und Gas mit einer Laufzeit von 20 Jahren abgeschlossen.
Mit dem "Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts" vom 24.04.1998 und dem "Zweiten Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts" vom 12.07.2005 sind wesentliche Novellierungen des Energiewirtschaftsrechts in Kraft getreten.
So wird in § 46 Abs. 3 EnWG i.V.m. § 46 Abs. 2 EnWG geregelt, dass spätestens zwei Jahre vor Ablauf von Verträgen von Energieversorgungsunternehmen mit Gemeinden über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die zu einem Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung im Gemeindegebiet gehören, das Vertragsende durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger oder im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gegeben werden soll. Der bestehende Konzessionsvertrag Strom endet am 31.12.2010.
Hierdurch wird ein Verfahren eröffnet, in welchem sich nun Energieversorgungsunternehmen bewerben können (vom Gesetzgeber beabsichtigter "Wettbewerb um das Netz"), ab dem 01.01.2011 einen Konzessionsvertrag Strom mit der Stadt Radeberg abzuschließen. Die Bewerbungsfrist dauert drei Monate.
Im Anschluss daran werden die Bewerbungen analysiert und der Stadtrat beschließt den Abschluss des Konzessionsvertrages ab dem 01.01.2011 mit einem Energieversorgungsunternehmen.
Unter Beachtung der im § 46 Abs. 3 "Zweites Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts" festgelegten Verfahrensweise bietet ENSO Strom AG den Kommunen vor Ablauf der bisherigen Verträge einen neuen Konzessionsvertrag an, welcher als Muster in Zusammenarbeit mit dem Sächsischen Städteund Gemeindetag erarbeitet und vom Sächsischen Staatsministerium des Inneren geprüft und frei gegeben wurde.
Die gesetzlich festgelegte, maximale Vertragslaufzeit von 20 Jahren sichert der Stadt maximale Planungssicherheit. Zumal eine Festschreibung der Konzessionsabgabe in dem mit dem SSG erarbeiteten Mustervertrag nicht erfolgt, sondern die Verpflichtung zur Zahlung der jeweils geltenden Konzessionsabgabenhöchstsätze nach der Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas (KAV) geregelt ist.