Erhebung zusätzlicher Kosten für Eheschließungen im Schloss Klippenstein
Der Stadtrat beschliesst die Erhebung folgender zusätzlicher Kosten für den auf Wunsch der Eheschließenden bereitgestellten Festsaal im Schloss Klippenstein. 100 € pro Eheschließung Diese 100 € beinhalten die Raummiete und den für den Anlass vorbereiteten Raum. Damit tritt der Beschluss 50/03 außer Kraft.
Nach Personenstandsordnung § 67 und § 68 (Gebührentarif) sind als Auslagen zu erheben: Kosten für Räume, wenn diese auf Wunsch der Eheschließenden bei der Eheschließung bereitgestellt werden. Kosten entstehen durch die Miete des Raumes und das Ein- und Ausräumen zur jeweiligen Eheschließung, da der Raum auch für kulturelle und andere Veranstaltungen genutzt wird. Bisher wurde bei Eheschließungen im Schloss 135,00 € erhoben, diese beinhalteten die Raummiete mit 50,00 € und die Aufwendungen für Möbilierung und Reinigung mit 85,00 €, Der Aufwand für die Möbilierung des Festsaales wird nicht mehr so hoch sein wie die Herrichtung des bisher gewidmeten Raumes, der ansonsten als Sonderausstellungsraum genutzt wurde. So dass eine Raummiete von 50,00 € und Aufwendungen für die Herrichtung und Reinigung von 50,00 € gezahlt werden müssen.