Beendigung Konzessionsvertrag Gas
Der Stadtrat beschließt, dass die Konzessionsverträge mit der ENSO Erdgas GmbH über die Versorgung der Stadt Radeberg und den ehemaligen Gemeinden Großerkmannsdorf sowie Ullersdorf mit Gas vorfristig mit Ablauf des 31.12.2010 beendet werden sollen und die Beendigung im elektronischen Bundesanzeiger öffentlich bekannt gemacht werden soll. Die Stadt Radeberg beabsichtigt, einen neuen Gas-Konzessionsvertrag mit einer 20-jährigen Laufzeit abzuschließen.
Aufgrund des Einigungsvertrages endeten mit Ablauf des Jahres 1991 die den Energieversorgungsunternehmen der neuen Bundesländer zustehenden Mitbenutzungsrechte an öffentlichen Grundstücken der Städte und Gemeinden für Energiefortleitungen. Um die rechtlichen Grundlagen wieder sicherzustellen, haben ESAG und GASO daraufhin mit den ostsächsischen Kommunen im Netzgebiet Konzessionsverträge Strom und Gas mit einer Laufzeit von 20 Jahren abgeschlossen.
Mit dem "Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts" vom 24.04.1998 und dem "Zweiten Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts" vom 12.07.2005 sind wesentliche Novellierungen des Energiewirtschaftsrechts in Kraft getreten.
So wird in § 46 Abs. 3 EnWG i.V.m. § 46 Abs. 2 EnWG geregelt, dass spätestens zwei Jahre vor Ablauf von Verträgen von Energieversorgungsunternehmen mit Gemeinden über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die zu einem Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung im Gemeindegebiet gehören, das Vertragsende durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger oder im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gegeben werden soll.
Der bestehende Konzessionsvertrag Gas endet mit Ullersdorf mit Ablauf des 17.11.2011, mit Großerkmannsdorf mit Ablauf des 08.01.2012 und mit der Stadt Radeberg mit Ablauf des 22.12.2012. Die ENSO Erdgas GmbH ist bereit, die bestehenden Verträge mit Ablauf des 31.12.2010 vorzeitig zu beenden. Dies hat für die Stadt folgende Vorteile:
Die vorzeitige Beendung der Verträge wird öffentlich mit Datum des Vertragsendes bekannt gegeben. Hierdurch wird ein Verfahren eröffnet, in welchem sich nun Energieversorgungsunternehmen bewerben können (vom Gesetzgeber beabsichtigter "Wettbewerb um das Netz"), ab dem 01.01.2011 einen Konzessionsvertrag Gas mit der Stadt Radeberg abzuschließen. Die Bewerbungsfrist dauert drei Monate.
Im Anschluss daran werden die Bewerbungen analysiert und der Stadtrat beschließt den Abschluss des Konzessionsvertrages ab dem 01.01.2011 mit einem Energieversorgungsunternehmen.
Unter Beachtung der im § 46 Abs. 3 "Zweites Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts" festgelegten Verfahrensweise bietet ENSO Erdgas GmbH den Kommunen vor Ablauf der bisherigen Verträge einen neuen Konzessionsvertrag an, welcher als Muster in Zusammenarbeit mit dem Sächsischen Städte- und Gemeindetag erarbeitet und vom Sächsischen Staatsministerium des Inneren geprüft und frei gegeben wurde.
Die gesetzlich festgelegte, maximale Vertragslaufzeit von 20 Jahren sichert der Stadt maximale Planungssicherheit. Zumal eine Festschreibung der Konzessionsabgabe in dem mit dem SSG erarbeiteten Mustervertrag nicht erfolgt, sondern die Verpflichtung zur Zahlung der jeweils geltenden Konzessionsabgabenhöchstsätze nach der Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas (KAV) geregelt ist.