Rechtsverordnung der Stadt Radeberg über verkaufsoffene Sonn- und Feiertage im Jahr 2008
Der Stadtrat beschließt folgende Rechtsverordnung über verkaufsoffene Sonn- und Feiertage im Jahr 2008: (siehe Anlage 1)
Nach § 8 Abs. 2 des Sächsischen Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten (Sächs. Ladenöffnungsgesetz) vom 16.03.2007 (GVBl. S. 42 ff) erfolgt die Regelung der Öffnungszeiten durch Rechtsverordnung der Gemeinden. Nach § 8 Abs. 2 Sächsisches Gesetz über die Ladenöffnungszeiten (Sächs. Ladenöffnungsgesetz) kann die Freigabe der Öffnung auf auf bestimmte Ortsteile und Handelszweige beschränkt werden.