Wahl des Gemeindewahlausschusses
Der Stadtrat wählt offen und einzeln folgende Mitglieder in den Gemeindewahlausschuss zur Bürgermeister-, Landrats- und Kreistagswahl am 08. Juni 2008 sowie zur etwaigen Bürgermeister- und Landratsneuwahl am 22. Juni 2008.
Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses: Frau Astrid Wache, Am Storchennest 8, 01900 Großröhrsdorf
Stellvertreter: Frau llka Seidel, Friedrichstal 1c, 01454 Radeberg
1. Beisitzer: Herr Wolfgang Förster, Dr.-Rudolf-Friedrichs-Str. 29, 01454 Radeberg
Stellvertreter: Frau Andrea Pankau, Glashüttenweg 1, 01454 Radeberg
2. Beisitzer: Herr Matthias Hansel, An der Kirche 6, 01454 Radeberg
Stellvertreter: Frau Elena Wawilow, Röderstr. 21, 01454 Radeberg
3. Beisitzer: Herr Dr. Jürgen Rühmann, Prießnitzblick 9, OT Ullersdorf, 01454 Radeberg
Stellvertreter: Herr Peter Adler, Kurzer Weg 1, OT Liegau-A., 01454 Radeberg
4. Beisitzer: Frau Dr. Cordula Heß, Blumenweg 7, OT Großerkmannsdorf, 01454 Radeberg
Stellvertreter: Herr Konrad Franke, Bautzner Landstraße 37, OT Großerkmannsdorf, 01454 Radeberg
5. Beisitzer: Herr Christoph Heinze, F.-Freiligrath-Str 17, 01454 Radeberg
Stellvertreter: Herr Detlev Dauphin, Markt 10, 01454 Radeberg
6. Beisitzer: Herr Roland Sommer, F.-Freilgrath-Str. 21, 01454 Radeberg
Stellvertreter: Herr Reinhold Claasen, Schillerstr. 77, 01454 Radeberg
Am 08. Juni 2008 findet die Wahl des Bürgermeisters der Stadt Radeberg statt, eine eventuelle Neuwahl ist für den 22. Juni 2008 festgesetzt. Vermutlich werden am 08. Juni 2008 auch der Landrat / die Landrätin und die Kreisräte gewählt. Für die Leitung der Bürgermeisterwahl und die Feststellung des Wahlergebnisses ist der Gemeindewahlausschuss zuständig. Gleichzeitig leitet der Gemeindewahlausschuss die Durchführung der Landrats- und Kreistagswahl in der Gemeinde und wirkt bei der Feststellung dieser Wahlergebnisse mit. Der Gemeindewahlausschuss besteht aus dem Vorsitzenden und zwei bis sechs Beisitzern, die aus den Wahlberechtigten der Gemeinde und den Gemeindebediensteten vom Stadtrat gewählt werden. Für den Vorsitzenden und jeden Beisitzer ist ein Stellvertreter zu wählen. Dabei sollen nach Möglichkeit die in der Gemeinde vertretenen Parteien und Wählervereinigungen angemessen berücksichtigt werden.