Vorläufige Festlegung des Fördergebietes "Waldstraße" der Stadt Radeberg gemäß § 171e Abs. 3 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Radeberg beschließt:
Das Radeberger Wohngebiet "Waldstraße" unterscheidet sich von den übrigen Teilen der Stadt Radeberg. Es ist ein Wohngebiet mit vorwiegend in den 50er bis 70er Jahren errichteten Blöcken zweier Radeberger Wohnungsunternehmen, die zu einem großen Teil bewohnt sind durch Mieter, die bereits seit der Fertigstellung der Wohnhäuser hier wohnen und zunehmend einen hohen Altersdurchschnitt aufweisen, sowie teilweise konzentriert wohnende Spätaussiedler aus der ehemaligen Sowjetunion. Diese Konstellation ist verbunden mit Integrationsproblemen, wie sie auch von anderen ähnlichen Bereichen in anderen Städten bekannt ist. Es besteht die dringende Notwendigkeit, Maßnahmen zu ergreifen, die das Wohngebiet vor allem für die älteren Bewohner anziehend und ihren Bedürfnissen entsprechend gestalten, um einem drohenden Imageverlust zu begegnen und das Gebiet in seiner vorherrschenden Wohnnutzung zu erhalten, zu stärken und zu entwickeln.
Durch die vorgeschlagene Gebietsfestlegung gemäß § 171e Abs. 3 BauGB wird die Grundlage geschaffen, über das Förderprogramm "Soziale Stadt" finanzielle Mittel für notwendige Maßnahmen einzuwerben. Ein Neuantrag zur Aufnahme in dieses Förderprogramm wurde zum 14. März 2008 bei der Sächsischen Aufbaubank eingereicht. Grundlage des Antrages ist eine Grobuntersuchung, die der Beschlussvorlage beiliegt und die im Falle der Aufnahme des Gebietes in das Förderprogramm "Soziale Stadt" zu einem Integrierten Entwicklungskonzept weiterentwickelt und detailliert werden muss.
Eine zentrale und in die ersten Jahre eingeordnete Maßnahme ist die Sanierung und Umnutzung des leerstehenden Schulgebäudes zu einem Bauwerk, in dem sich der Gedanke des Mehrgenerationenwohnens mit der Idee eines Mehrgenerationenhauses verbinden soll. Die umgenutzte Schule eignet sich hervorragend, auch die Funktion eines Stadtteilbegegnungszentrums zu übernehmen. Dazu wurde im Auftrag und unter Verwendung von Forschungsmitteln des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung eine beispielhafte Studie erstellt, die dieser Vorlage auszugsweise beiliegt.