Haushaltssatzung für zwei Haushaltsjahre
Der Stadtrat beschließt entsprechend § 74 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen die Haushaltssatzung für die zwei Haushaltsjahre 2009 und 2010 zu erlassen.
Nach dem Gemeindewirtschaftsrechtsänderungsgesetz vom 04.03.2003 und der Neufassung der Gemeindeordnung des Freistaates Sachsen besteht, wie in fast allen anderen Bundesländern bereits seit langem geregelt, die Möglichkeit, die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für zwei Jahre, getrennt nach Jahren, aufzustellen. Für die Haushaltsjahre 2007 und 2008 wurde bereits ein Zweijahreshaushalt aufgestellt.
Diese Möglichkeit soll auch für die Haushaltssatzung der Stadt Radeberg für die Haushaltsjahre 2009 und 2010 genutzt werden. Grund hierfür ist, dass damit nochmals Reserven geschaffen werden, um die vom Land beschlossene Einführung der Doppik vorbereitend umzusetzen. Bei der Doppik handelt es sich um die Umstellung der kameralen Haushaltsführung auf die kaufmännische Haushaltsführung. Mit der Einführung der Doppik gilt es, eine Eröffnungsbilanz aufzustellen. Dabei wird die Erfassung und Bewertung des Anlagevermögens einen immensen Zeitaufwand einnehmen, der durch die Zeitersparnis bei der Festsetzung eines weiteren Zwei-Jahreshaushalts gedeckt werden soll.
Außerdem ergibt sich, dass die Haushaltsführung der Stadt Radeberg analog dem vom Land beschlossenen Landeshaushaltes für zwei Jahre laufen kann.