Beschluß 25/08 vom 26.03.2008 (Beschlußvorlage 42/08)
Betreff
Änderung B-Plan Nr. 3 "Gewerbegebiet Pillnitzer Str. Ost, Neufassung" - Aufstellungsbeschluss - Billigungsbeschluss - Beschluss zur Offenlage
Beschlußtext
- Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 "Gewerbegebiet Pillnitzer Str. Ost, Neufassung", (Änderung von Festsetzung Teil B 14.1) wird beschlossen.
- Die Änderung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. In Anwendung von § 13 Abs. 2 Nr. 1 wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.
- Der Entwurf der 1. Änderung des Nr. 3 "Gewerbegebiet Pillnitzer Str. Ost, Neufassung", (Änderung von Festsetzung Teil B 14.1) Stand 18.03.2008 (siehe Anlage), wird gebilligt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, der betroffenen Öffentlichkeit nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB und den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB und nach § 57 Abs. 2 SächsNatSchG Gelegenheit zur Stellungnahme in angemessener Frist zu geben.
Begründung
Es gibt ein Ansiedlungsbegehren eines Holzkraftwerkes des Unternehmen K.W.O. Energiezentrale GmbH. Von dem anfallenden Abprodukt "Wärme" ergeben sich günstige Synagieeffekte mit der Wärmeversorgung Radeberg GmbH. Die anfallende Wärme kann von diesem Unternehmen sehr kostengünstig übernommen werden, so dass damit ein günstigerer Preis für die Endverbraucher der Wärme gebildet werden könnte.
Mit den vorhandenen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 3 wäre das geplante Holzheizwerk in diesem Gebiet nicht zulässig, da die geplante Höhe der Anlage 18,632 m betragen wird.