Beschluß 59/07 vom 18.07.2007 (Beschlußvorlage 58/07)
Betreff
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4 8 "Baumhaus - Christliche Kindertages- und Familienbildungsstätte Radeberg" - Billigung des Durchführungsvertrages - Abwägungsbeschluss - Satzungsbeschluss
Beschlußtext
- Der Entwurf des Durchführungsvertrages nach § 12 BauGB wird gebilligt. Der Bürgermeister wird beauftragt den Durchführungsvertrag mit dem Evangelisch-Lutherischen Kirchspiel Radeberger Land abzuschließen und notariell beurkunden zu lassen.
- Der Abwägungsvorschlag zu den eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB und der berührten Öffentlichkeit nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB wird in allen Punkten beschlossen.
- Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 48 "Baumhaus - Christliche Kindertages- und Familienbildungsstätte Radeberg", Bearbeitungsstand 17.04.2007 mit redaktionellen Änderungen vom 10.07.2007, wird als Satzung beschlossen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung nach notarieller Beurkundung des Durchführungsvertrages in Kraft zu setzen.
Begründung
Die vollständigen Unterlagen des Geotechnischen Berichtes, Baugrundbüro Hommel GmbH, vom 28.03.2007 sind im Bürgerbüro hinterlegt und können auf Wunsch eingesehen werden.