Beschluß 60/07 vom 18.07.2007 (Beschlußvorlage 67/07)
Betreff
Entwurf 3. Änderung B-Plan Nr. 1 im Baufeld 8 a - Abwägungsbeschluss - Billigungsbeschluss - Beschluss zur Offenlage
Beschlußtext
- Der Abwägungsvorschlag zu den eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB und der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in allen Punkten beschlossen.
- Der Entwurf des der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1, Baufeld 8 a, Bearbeitungsstand 10.07.2007 wird gebilligt.
- Es wird eingeschätzt, dass die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Innenentwicklung dient. Das begonnene Verfahren wird entsprechend den Bestimmungen des § 13 a BauGB weitergeführt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, der betroffenen Öffentlichkeit nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB und den berührten Behörden und Trägern öffentlicher Belange nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist zu geben.
Begründung
Es gibt keine Belange, die gegen die Weiterführung des Verfahrens sprechen.