Beschluß 58/07 vom 18.07.2007 (Beschlußvorlage 57/07)
Betreff
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 Sondergebiet "Hotel, Erholung, Sport" in "Wohnpark am Golfplatz", OT Ullersdorf - Billigung des Erschließungsvertrages, - Billigungsbeschluss des Entwurfes des Bebauungsplanes, - Beschluss zur Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB
Beschlußtext
- Der Entwurf des Erschließungsvertrages nach § 124 BauGB in Verbindung mit einem Städtebaulichen Vertrag nach § 11 BauGB wird gebilligt. Der Bürgermeister wird beauftragt den Erschließungsvertrag mit dem Unternehmen Cortez GmbH abzuschließen und notariell beurkunden zu lassen.
- Der Abwägungsvorschlag der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf vom 05. April 2 007 wird in allen Punkten beschlossen.
- Die Änderung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Wohnpark am Golfplatz" wird beschlossen. Die Lage des räumlichen Geltungsbereiches wird durch die Planzeichnung Teil A bestimmt.
- Der Entwurf der Änderung des Bebauungsplanes "Hotel, Erholung, Sport", in "Wohnpark am Golfplatz" Planfassung 12.07.2007 (siehe Anlage), wird gebilligt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme in angemessener Frist zu geben.
Begründung
Der Entwurf des Bebauungsplanes "Wohnpark am Golfplatz" hat die Planreife erreicht, dass einer Billigung nichts entgegensteht. Der Erschließungsvertrag bedarf einer notariellen Beurkundung. Die vollständigen Unterlagen folgender Gutachten sind im Ortsamt Ullersdorf sowie im Bürgerbüro, Markt 19 hinterlegt und können auf Wunsch eingesehen werden:
- Geotechnisches Gutachten Baugrundbüro Hommel GmbH, Proj. - Nr. 01087, vom 22.06.2007,
- Schalltechnisches Gutachten, Bericht Nr. M71 235/1, Müller BBM, vom 27. Juli 2007.