Beschluß 57/07 vom 18.07.2007 (Beschlußvorlage 56/07)
Betreff
1. Änderung B-Plan "Wohnpark an der Radeberger Straße" - Abwägungsbeschluss - Satzungsbeschluss
Beschlußtext
- Der Abwägungsvorschlag zu den eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB zum Entwurf, Stand 11.04.2007, werden in allen Punkten beschlossen (siehe Anlage).
- Die Verwaltung wird beauftragt, den Personen sowie Trägern öffentlicher Belange, die Bedenken und Anregungen erhoben haben, das Ergebnis der Abwägung mitzuteilen.
- Die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Wohnpark an der Radeberger Straße", Bearbeitungsstand 11.04.2007, redaktionelle Änderung 04.07.2007, bestehend aus dem Rechtsplan (Teil A), dem Textteil (Teil B) wird beschlossen. Die Begründung (Teil C) wird gebilligt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Wohnpark an der Radeberger Straße" in Kraft zu setzen.
Begründung
Es gibt keine Belange, die dem Beschluss entgegenstehen. Die Änderung der Begründung wurde mit der Genehmigungsbehörde abgestimmt.