3. Änderung B-Plan Nr. 1 im Baufeld 8 a Aufstellungsbeschluss
Der Nutzer des Grundstückes 470/55 möchte an die vorhandene Autowerkstatt / -verkaufsstätte auf Flstck. 470/55 einen Anbau eines Modules zum Lackieren von Karosserieteilen errichten. Die geplante Art der baulichen Nutzung des Anbaus (Lackiererei) ist im Mischgebiet nicht zulässig.
Mit Beschluss T-125/06 vom 05.12.2006 hat der Technische Ausschuss die Verwaltung beauftragt, eine Änderung des B - Planes Nr. 1, Baufeld 8 a vorzubereiten. Die Anwendung des vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ist nicht möglich, weil durch die Änderung die Grundzüge der Planung berührt werden.
Im Baufeld 8 a ist als zulässige Art der baulichen Nutzung Mischgebiet festgesetzt. Die derzeit vorhandenen Nutzungen des Baufeldes 8 a entsprechen bereits heute eher dem Gebietscharakter eines Gewerbegebietes, da die Durchmischung von 50 % Wohnen fehlt. Auf Grund der unmittelbaren Nachbarschaft des Baufeldes 8 a zu vorhandener Wohnnutzung, kann in diesem Bereich nur ein eingeschränktes Gewerbegebiet entwickelt werden mit der Zielsetzung, den Schutzanspruch der benachbarten Wohnbebauung in Hinblick auf Lärm-, Schadstoff- und Geruchsimmissionen zu wahren.
Ein städtebaulicher Vertrag wurde mit dem Autohaus Schreiber bereits abgeschlossen und liegt dieser Beschlussvorlage zur Information bei.