4. Änderung B-Plan Nr. 1 im Baufeld 7 Aufstellungsbeschluss
Der Nutzer des Grundstückes 470/68 möchte durch einen Anbau die vorhandene Ausstellungsfläche seiner Verkaufsfläche von 1.035 m² auf 1.450,33 m² erweitern. Die durch die geplante Erweiterung der Verkaufsfläche erreichte Größenordnung zählt zum großflächigen Einzelhandel und ist im Gewerbegebiet nach § 11 BauNVO (Baunutzungsverordnung) nicht zulässig.
Mit Beschluss T-120/06 vom 05.12.2006 hat der Technische Ausschuss die Verwaltung beauftragt, eine Änderung des B - Planes Nr. 1, Baufeld 7 vorzubereiten. Die Anwendung des vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ist nicht möglich, weil durch die Änderung die Grundzüge der Planung berührt werden.
Ein städtebaulicher Vertrag wurde mit der Frequenz Elektro GmbH bereits abgeschlossen und liegt dieser Beschlussvorlage zur Information bei.