Beschluß 17/07 vom 28.03.2007 (Beschlußvorlage 17/07)
Betreff
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1: Sondergebiet "Hotel, Erholung, Sport" in "Wohnpark am Golfplatz", Gemeinde Ullersdorf Aufstellungsbeschluss
Beschlußtext
- Die Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Sondergebiet "Hotel, Erholung und Sport" (in Kraft getreten am 20.12.1993) in "Wohnpark am Golfplatz", OT Ullersdorf, wird beschlossen. Die Änderung betrifft insbesondere
- teilweise die Abgrenzung des Geltungsbereiches,
- die Art der baulichen Nutzung,
- das Maß der baulichen Nutzung,
- Änderung der Bezeichnung des Bebauungsplanes.
Zum Geltungsbereich gehören folgende Flurstücke der Gemarkung Ullersdorf: 237, 238, 239, 240/2, Teile von 241/2, Teile von 241/3, Teile von 241/4, Teile von 248/5, 253/3, 253/4, 253/5, 355. Ziel des Bebauungsplanes soll, entsprechend den Darstellungen des Flächennutzungsplanes, die Entwicklung einer Wohnbaufläche für ca. 25 Einfamilienhäuser sein. - Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Investor "Cortez GmbH" einen Städtebaulichen Vertrag nach § 11 BauGB vorzubereiten und zur Beschlussfassung vorzulegen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Unterrichtung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Begründung
Der Ortsteil Ullersdorf schätzt ein, dass Bedarf für die Entwicklung weiterer Wohnbauflächen besteht.
In den vergangenen 14 Jahren ist eine Vermarktung der Flächen des Bebauungsplangebietes nicht gelungen. Bereits bei der Bearbeitung des Flächennutzungsplanes der Stadt Radeberg wurde diese Fläche nicht mehr als Sondergebiet, sondern als Wohnbaufläche dargestellt und genehmigt.
Die Durchführung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB ist bei dieser Änderung nicht möglich, da die Grundzüge der Planung berührt werden. § 13 a BauGB ist ebenfalls nicht anwendbar, da es sich hier nicht um ein Vorhaben handelt, welches der Innenentwicklung dient.