Fortführung des Verfahrens zum B-Plan "Gut Schäfer Großerkmannsdorf" Änderung des Aufstellungsbeschlusses vom 24.01.2001 Billigungsbeschluss Beschluss zur Offenlage
Die Änderung des Verfahrens wird empfohlen, da dieses Gebiet nun als Wohngebiet entwickelt werden soll (Parzellierung für Einfamilienhäuser). Begründet wird dieser Vorschlag damit, dass bei einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach § 12 BauGB im dazugehörigen Durchführungsvertrag ein Realisierungszeitraum verbindlich festzulegen ist. Der Realisierungszeitraum soll nach neuer Rechtslage 2 Jahre nicht übersteigen. Dieser Zwang der Realisierung innerhalb eines bestimmten Zeitraumes ist nicht praktikabel bei dem Verkauf von erschlossenen Einfamilienhausgrundstücken.
Eine geringfügige Änderung des Geltungsbereiches wird ebenfalls empfohlen, da die "Splitterflächen" den benachbarten Grundstücken zugeordnet werden sollen. Sie gehören somit zum Innenbereich. Es besteht kein besonderer Regelungsbedarf für diese Flächen. Aus Sicht der Stadtplanung wird die Möglichkeit der Bebauung über die Grenze des derzeit vorhandenen Scheunengebäudes nicht befürwortet. Es wird auch darauf hingewiesen, dass im Bereich der historischen Ortslage eine Zweigeschossigkeit (Traufhöhenfestsetzung zwischen 5,6 m - 6,6 m) aus städtebaulicher Sicht erstrebenswert sei ("sich einfügen"). Begründet wird diese Auffassung aus den örtlichen Gegebenheiten. Der vorhandene Gebäudebestand an diesem Ortsrand von Großerkmannsdorf endet im Bereich der hinteren Scheunen der Gehöfte. Die geplante weitere Bebauung mit Einfamilienhäusern in die "offene Landschaft" lässt sich weder aus städtebaulichen Gründen noch aus Sicht des dringenden Bedarfes begründen. Nach der Darstellung der Bauflächen im Flächennutzungsplan ist planungsrechtlich diese Variante zulässig. Die Bauflächendarstellung im Flächennutzungsplan im Bereich des Gutes Schäfer erfolgte mit der Zielrichtung, die Realisierung des geplanten Alten- und Pflegeheimes auf diesem Grundstück zu ermöglichen. Von diesem Planungsziel wurde Abstand genommen. Die Bauflächendarstellung im Flächennutzungsplan bedeutet nicht gleichzeitig, dass diese vollständig mit Gebäude bebaut werden muss. Es kann sich dabei auch um Gärten, Grünflächen - z.B. Ortsrandeingrünung, Ausgleichsflächen u.s.w.- handeln. Ebenfalls bestände auch die Möglichkeit hier die Darstellung des Flächennnutzungsplanes zu ändern und entsprechend anzupassen.
Auf Grund der Vorberatung mit Vertretern des Ortschaftsrates Großerkmannsdorf am 28.08.2006 wurde diese Variante als Planentwurf des Bebauungsplanes vorbereitet. Bei der Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB wurden Bedenken seitens der Raumordnungsbehörde (Regierungspräsidium), Amt für ländliche Entwicklung Kamenz und der Stadt Dresden gegen diesen Planentwurf geäußert.