Abwassersatzung der Stadt Radeberg
Änderung des letzten Satzes im § 21 Absatz 4 der Abwassersatzung: "Die vor dem Inkrafttreten dieser Satzung erlassenen Beitragsbescheide für die Abwasserbeseitigung in Radeberg und den Ortsteilen Liegau-Augustusbad und Großerkmannsdorf gelten jeweils in voller Höhe als Beitragsbescheide für die Schmutzwasserbeseitigung."
Dem § 43 Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: "Der Nachweis der abzusetzenden Wassermengen soll durch Messungen mittels eines besonderen Wasserzählers erbracht werden."