Überplanmäßige Ausgabe an Kreisumlage in Höhe von 152.249,32 Euro
Der Stadtrat der Stadt Radeberg beschließt die überplanmäßige Ausgabe an Kreisumlage in Höhe von 152.249,32 Euro durch Mehreinnahmen an allgemeiner Schlüsselzuweisung, Festgeldzinsen sowie Veranlagungszinsen zu decken.
Auf der Grundlage des § 26 FAG (Finanzausgleichsgesetz) des Freistaates Sachsen vom 26.04.2005 und der rechtskräftigen Haushaltssatzung 2006 des Landkreises Kamenz erhob dieser mit Bescheid vom 10.10.2006 gegenüber der Stadt Radeberg eine Kreisumlage in Höhe von 3.037.089,32 EUR, die um 152.249,32 EUR über dem Planansatz des am 26.10.2005 beschlossenen Haushaltes der Stadt Radeberg liegt.
Die Kreisumlage bemisst sich entsprechend der Haushaltssatzung des Landkreises Kamenz mit 25,7 v.H. auf die Umlagegrundlagen, der Steuerkraftmesszahl und Schlüsselzuweisung der Stadt Radeberg.
Die Zuständigkeit der Beschlussfassung durch den Stadtrat ergibt sich aus der Hauptsatzung der Stadt Radeberg. Die Form der Beschlussvorlage als Tischvorlage ergibt sich aus der Fälligkeit zum 18.11.2006.