Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Radeberg
Der Stadtrat beschließt die Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Radeberg.
Der Stadtrat beschloss am 26.10.2005 (Beschluss-Br. 80/05) die Zweitwohnungsteuersatzung der Stadt Radeberg, die nach der öffentlichen Bekanntmachung in "Die Radeberger" Nr. 44 vom 04.11.2005 am 01.01.2006 in Kraft getreten ist.
Die Stadt Radeberg hatte zum Stichtag 21.09.2005 1.469 Einwohner mit einer Zweitwohnung, deren Steuerpflicht zu prüfen war.
Nach dem Rücklauf der Steuererklärungen mit Stand 30.04.2006 liegen 29 Erklärungen für Zweitwohnungsteuerveranlagungen vor. 332 Einwohner, bei denen im Melderegister der Stadt Radeberg der Vermerk über eine Nebenwohnung steht, haben auf die nach § 10 der Satzung erforderliche Abgabe einer Steuererklärung nicht reagiert. Alle anderen bisher mit einer Nebenwohnung gemeldeten Einwohner haben sich abgemeldet.
Nach den bisherigen Erkenntnissen ist von den 332 Einwohnern mit einer Nebenwohnung nicht davon auszugehen, dass diese der Zweitwohnungsteuer unterliegen werden. Das Verhältnis von Aufwand und den damit verbundenen Kosten zu dem Nutzen, das mit einem nochmaligen Anschreiben der 332 Einwohner mit Nebenwohnung und den verbleibenden 29 Zweitwohnungsinhabern bei jährlicher Steuererklärungspflicht verbunden ist, rechtfertigt aus Sicht der Verwaltung nicht das Aufrechterhalten des Satzungsrechtes.