2. Änderung des B-Planes Nr. 1, Änderung der Festsetzung 3.3 im Text Teil B Billigungsbeschluss Beschluss zur Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 13 BauGB
Auf Grund der Hinweise und Bedenken folgender Behörden: Regierungspräsidium Dresden - Raumordnungsbehörde, Regionaler Planungsverband, Landratsamt Kamenz, SG Kreisentwicklung, SB Bauleitplanung wurde die Fassung der Änderung von Festsetzung 3.3. überarbeitet.
Derzeit besteht kein grundsätzlicher Bedarf im Baufeld 10 die festgesetzten Einschränkungen der möglichen Art der baulichen Nutzung eines Gewerbegebietes allumfassend aufzuheben. Dies wurde in Bezug auf die Allgemeingültigkeit der Planänderung vorgeschlagen. Die Gründe, die zur festgesetzten Einschränkung der möglichen Art der baulichen Nutzung im Gewerbegebiet führten, sind in der Begründung des rechtskräftigen Bebauungsplanes nicht erläutert.
Um das Änderungsverfahren zu vereinfachen, wird vorgeschlagen, die Änderung von Festsetzung 3.3 ausschließlich auf die Zulassung einer weiteren Handelbranche zu beschränken.