Antrag auf Erlass von Säumniszuschlägen in einem Einzelfall
Der Stadtrat beschließt die mit der Eintragung in das Grundbuch von Großerkmannsdorf, Blatt 208 in Abteilung III lfd. Nr. 3 und danach entstandenen Säumniszuschläge und anderen Nebenforderungen (6.953,45 Euro) insoweit zu erlassen, dass alle bis zum 15.02.2006 gegenüber der Stadt Radeberg bestehenden offenen Forderungen aus Grundsteuer B (83,38 Euro) dem AW-Beitrag (6.888,08 Euro), der Gebühr für die Eintragung ins Grundbuch (54,00 Euro) und den Trink- und Abwassergebühren (1.446,75 Euro) abgedeckt sind und damit der im Grundbuch zum 21.05.2002 eingetragene Wert von 10.656,22 Euro nicht überschritten wird.