Antrag auf Stundung in einem Einzelfall
Der Stadtrat beschließt: Die rückständigen Trinkwassergebühren in Höhe von 1.350,10 Euro, Abwassergebühren in Höhe von 1.667,54 Euro und Nebenforderungen in Höhe von 19,00 Euro werden unter Ansatz von Stundungszinsen bis 15.05.2011 unter der Voraussetzung gestundet, dass die nach diesem Zeitpunkt anfallenden Trink- und Abwassergebühren zur Fälligkeit entrichtet werden. Die Stundung soll gegen Sicherheitsleistung erfolgen. Die Tilgung erfolgt durch Einzug vom Konto in monatlichen Raten zu 50,00 Euro.