Übernahme des Gasthofsaales in städtische Verantwortung
Der Stadtrat beschließt
Die Erbbaupächterin stellte im November 2005 Antrag auf Rückübertragung des Saales wegen erheblicher finanzieller Belastung. Zu betrachten war dabei, dass der Saal hauptsächlich durch den Schulsport sowie die örtlichen Vereine genutzt wird. Einer Klärung bedurfte es vor allem, wie eine exakte Zuordnung der Betriebskosten für die Heizungsanlage, die den Saal und die Gaststätte bedient, vorgenommen werden kann. Für die Berechnung der Heizkosten sind Wärmemengenzähler erforderlich und die Beauftragung einer Firma zur exakten Heizkostenermittlung. Für die Investitionen wird von einer Summe von 5.000 bis 6.000 EUR ausgegangen. Dazu hat bereits ein Vororttermin mit einem Ingenieurbüro stattgefunden. Nach Feststehen der Kosten kann über eine geeignete Regelung zur Kostenbeteiligung der Erbbaupächterin beraten werden. Die Anmeldung und Abrechnung für die Nutzung des Saales außer dem Schulsport geht in Verantwortung an das Ortsamt Ullersdorf. Der im Gaststättengebäude befindliche, aber vom Saal zugängliche Heizraum, soll aufgrund der Bewirtschaftung der Heizung durch die Stadt von dieser angemietet werden. Für die Garderobe des Saales, die dem Gebäude der Gaststätte zuzuordnen ist, wird eine Vereinbarung über die Gestattung bei Nutzung für öffentliche Veranstaltungen und für den Zutritt zum Stromzähler vereinbart. Die Vorberatung im Ortschaftsrat Ullersdorf am 11.04.2006 ergab, dass der vorgelegte Beschlusstext wie folgt zu ergänzen war:
Der Ortschaftsrat war sich darüber einig, dass die getrennte Abrechnung der Medien (Strom/Gas) gewährleistet sein muss.