Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Radeberg
Der Stadtrat beschließt die Änderungssatzung zur Erhebung der Hundesteuer der Stadt Radeberg.
Aufgrund eines Einzelfalles, hier eines SGB 2-Empfängers, wurde deutlich, dass eine Regelung bei sozialen Härtefällen in der geltenden Hundesteuersatzung fehlt und für erforderlich gehalten wird.