Haushaltssatzung für zwei Haushaltsjahre
Der Stadtrat beschließt entsprechend § 74 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung des Freistaates Sachsen die Haushaltssatzung für die zwei Haushaltsjahre 2007 und 2008 zu erlassen.
Nach dem Gemeindewirtschaftsrechtsänderungsgesetz vom 04.03.2003 und der Neufassung der Gemeindeordnung des Freistaates Sachsen besteht, wie in fast allen anderen Bundesländern bereits seit langem geregelt, die Möglichkeit, die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für zwei Jahre, getrennt nach Jahren, aufzustellen.
Diese Möglichkeit soll für die Haushaltssatzung der Stadt Radeberg für die Haushaltsjahre 2007 und 2008 genutzt werden. Grund hierfür ist, dass damit Reserven geschaffen werden, um die vom Land beschlossene Einführung der Doppik vorzubereiten. Bei der Doppik handelt es sich um die Umstellung der kameralen Haushaltsführung auf die kaufmännische Haushaltsführung. Mit der Einführung der Doppik gilt es, eine Eröffnungsbilanz aufzustellen. Dabei wird die Erfassung und Bewertung des Anlagevermögens einen immensen Zeitaufwand einnehmen, der durch die Zeitersparnis bei der Festsetzung eines Zwei-Jahreshaushalt mit gedeckt werden soll.
Außerdem ergibt sich, dass die Haushaltsführung der Stadt Radeberg analog dem vom Land beschlossenen Landeshaushaltes für zwei Jahre laufen kann.