Sicherheitsneugründung des Abwasserzweckverbandes "Obere Roder"
Der Stadtrat beschließt
Die Zustimmung zur Sicherheitsneugründung des AZV wurde durch den Stadtrat am 29.09.2004 beschlossen. Die Sicherheitsneugründung kam im Verband anfangs nicht zustande, da ein Verbandsmitglied dem bereits seit Gründung des AZV bestehenden Kapitalumlageschlüssel (KU-Umlageschlüssel) nicht zustimmte. Nach Zustimmung des Verbandsmitgliedes kam die Sicherheitsneugründung nicht zustande, da eine neuerliche gerichtliche Entscheidung in einem anderen Fall (Jan. 2006) ernsthafte Zweifel an dem auch im AZV bestehenden KU-Umlageschlüssel nach EW-Werten hatte. Die Bemühungen einen für alle Verbandmitglieder akzeptablen Umlageschlüssel zu finden, hatte nach mehreren Gesprächsrunden Erfolg.
Die bisherige Satzung wurde unter Beachtung neuer gesetzlicher Bestimmungen und klarstellender Textpassagen sowie der neuen Erkenntnisse zum Umlageschlüssel in eine Neufassung (22.03.2006) gebracht und der Rechtsaufsichtbehörde (RP Dresden) zur Vorprüfung übergeben. Die vom RP Dresden mit Schreiben vom 23.03.2006 erbetenen Änderungen wurden eingearbeitet und die Satzung vom RP mit Schreiben vom 24.03.2006 bestätigt. Der unter Ziffer zwei vorliegende Beschlusstext wurde vom Zweckverband verfasst, da nur durch eine übereinstimmende Beschlussfassung aller Mitgliedsgemeinden mit gleichem Inhalt der Verfahrenablauf zur Sicherheitsneugründung gesichert ist.
Nach § 2 Abs. 1 des o.g. Gesetzes wird eine Sicherheitsneugründung durchgeführt, indem
Abs. 4 des § 2 lautet: Die Rechtsaufsichtsbehörde erteilt eine einheitliche Genehmigung. §§12 und 13 SächsKomZG gelten entsprechend. Wurde die Rechtsaufsicht über den bisherigen Zweckverband durch das Staatsministerium des Innern nach § 74 Abs. 1 Satz 2 SächsKomZG übertragen, gilt die Übertragung auch für den neuen Zweckverband.
Die Änderungen der neugefassten Satzung mit Stand vom 22.03.2006 sind gegenüber der Fassung vom 06.09.2004, die zur Beschlussfassung der Sicherheitsneugründung am 29.09.2004 vorgelegen hatte, mit Unterstreichungen hervorgehoben.