Beschluß 92/05 vom 23.11.2005 (Beschlußvorlage 102/05)
Betreff
Beschlussfassungen zur Ermächtigung des Bürgermeisters in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Vereinigung des Zweckverbandes Wasserversorgung Bischofswerda und des Trinkwasserzweckverbandes RÖDERAUE zum Zweckverband Bischofswerda - RÖDERAUE
Beschlußtext
- Der Stadtrat ermächtigt den Bürgermeister dem der Beschlussvorlage beiliegenden Entwurf des öffentlich - rechtlichen Vertrages über die Vereinigung des Trinkwasserzweckverbandes RÖDERAUE und des Zweckverbandes Wasserversorgung Bischofswerda zum Zweckverband Bischofswerda - RÖDERAUE, Stand 10.10.2005, in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes zuzustimmen.
- Der Stadtrat ermächtigt den Bürgermeister, dem der Beschlussvorlage beiliegenden Entwurf der Verbandssatzung des Zweckverbandes Bischofswerda - RÖDERAUE zur Vereinigung des Trinkwasserzweckverbandes RÖDERAUE und des Zweckverbandes Wasserversorgung Bischofswerda zum Zweckverband Bischofswerda - RÖDERAUE, Stand 10.10.2005, in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes zuzustimmen.
- Der Stadtrat ermächtigt den Bürgermeister, nach Wirksamwerden der Vereinigung der beiden Zweckverbände dem Entwurf des anliegenden Versorgungs- und Entsorgungsvertrages, Stand 21.06.2005, zwischen dem Zweckverband Bischofswerda - RÖDERAUE und der Wasserversorgung Bischofswerda GmbH in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Bischofswerda - RÖDERAUE zuzustimmen.
- Der Stadtrat ermächtigt den Bürgermeister, nach Wirksamwerden der Vereinigung der beiden Zweckverbände dem der Beschlussvorlage beiliegenden Entwurf der Rumpfsatzung des Zweckverbandes Bischofswerda - RÖDERAUE, Stand 10.10.2005, in der Verbandsversammlung zuzustimmen.
- Der Stadtrat ermächtigt den Bürgermeister, den der Beschlussvorlage beiliegenden Entwurf der VerbandsSatzung des Zweckverbandes Bischofswerda - RÖDERAUE zur Vereinigung des Seite 6 von 12 Niederschrift Stadtrat 23.11.2005 Trinkwasserzweckverbandes RÖDERAUE und des Zweckverbandes Wasserversorgung Bischofswerda zum Zweckverband Bischofswerda - RÖDERAUE, Stand 10.10.2005, in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes unter dem Vorbehalt folgender Ergänzung zuzustimmen: in § 11 Abs. 4 des Satzungsentwurfes wird folgender zusätzlicher zweiter Satz hinzugefügt: "Die Veräußerung von Geschäftsanteilen der Eigengesellschaft des Zweckverbandes bedarf der gesamten satzungsgemäßen Stimmenzahl (Einstimmigkeit)."
Begründung
Die für den Bürger kostengünstigste Variante ergibt sich nach Vollzweckverbandsgründung des TZV RÖDERAUE (siehe Anlagen 4 und 5 zur BV 101/05) durch die Vereinigung des Vollzweckverbandes TZV RÖDERAUE mit dem Zweckverband Wasserversorgung Bischofswerda zum Zweckverband Bischofswerda-RÖDERAUE.
Zur Vereinigung sind folgende rechtliche Voraussetzungen beigefügt:
- Entwurf des öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Vereinigung des Vollzweckverbandes TZV RÖDERAUE mit dem Zweckverband Wasserversorgung Bischofswerda zum Zweckverband Bischofswerda-RÖDERAUE
- Entwurf der Verbandssatzung des Zweckverbandes Bischofswerda-RÖDERAUE
- Entwurf des geänderten Versorgungs- und Entsorgungsvertrages nach Vereinigung des Zweckverbandes Bischofswerda mit dem TZV RÖDERAUE
Die durch die Mitgliedskommunen eingebrachten Änderungen wurden durch Kursivschrift und Streichungen kenntlich gemacht.