Einziehung einer Widmung
Der Stadtrat beschließt die Einziehung der Widmung der in der Anlage der Beschlussvorlage gekennzeichneten noch zu vermessenden Teilfläche der als öffentliche Verkehrsfläche ausgewiesenen "Friedrich-Engels-Straße" in Liegau-Augustusbad (Flurstück 366/5 der Gemarkung Liegau-Augustusbad). Die Verwaltung wird beauftragt, das Einziehungsverfahren durchzuführen.
Die Eigentümer des Grundstückes Friedrich-Engels-Straße 11, Flurstück 357/1 der Gemarkung Liegau-Augustusbad, Diana und Lutz Zwerger stellten den Antrag, diese Teilfläche mit einer Größe von ca. 65 m² zu erwerben. Vorraussetzung für eine Veräußerung dieser Fläche ist die Einziehung der auf ihr lastenden Widmung als öffentliche Verkehrsfläche gemäß § 8 SächsStrG.