Teileinziehung einer Widmung Grenzweg in Großerkmannsdorf Flurstück 686 der Gemarkung Großerkmannsdorf
Der Stadtrat beschließt die Änderung der Widmung des als beschränkt - öffentlichen Weg ausgewiesenen "Grenzweges" in Großerkmannsdorf (Flurstück 686 und Teilfläche des Flurstückes 670 der Gemarkung Großerkmannsdorf). Die Widmung des kommunalen, nicht ausgebauten Wegflurstückes 686 der Gemarkung Großerkmannsdorf als selbständiger Geh- und Radweg ist einzuziehen. Die Verwaltung wird beauftragt, das Einziehungsverfahren durchzuführen.
Mit der Erschließung des B-Plangebietes "Am Heiderand" war die Anbindung des "Grenzweges" auch zur Ernst-Thälmann-Straße über die Privatflurstücke 419/2, 421/2, 421/6 und 421/5 der Gemarkung Großerkmansdorf vorgesehen. Im Rahmen des Verfahrens zur Erstellung des Bestandsverzeichnisses für Gemeindestraßen und sonstige öffentliche Straßen vom 23.01.1996 der Gemeinde Großerkmannsdorf erfolgte Widerspruch der Eigentümer zur geplanten Führung, dem der Gemeinderat Großerkmannsdorf mit Beschluss vom 27.11.1996 stattgegeben hat, was den Nichtausbau des Weges zur Folge hatte.
Die Anbindung des Grenzweges an die öffentliche Straße "Forstweg" erfolgt über das Flurstück 228 der Gemarkung Dresdner Heide und ist auf der Grundlage der Nutzungsvereinbarung vom 27.03.1998/01.04.1998 zwischen der Gemeinde Großerkmannsdorf und dem Freistaat Sachsen (Forstverwaltung) geregelt.
Gemäß Beschluss des Ortschaftsrates Großerkmannsdorf vom 11.05.2005 ist die Veräußerung des Flurstückes 686 der Gemarkung Großerkmannsdorf an die vorgesehen.
Vor Veräußerung muss allerdings erst die Entwidmung des betroffenen Flurstückes erfolgen.