Benennung des Flurstückes 71/6 der Gemarkung Großerkmannsdorf (in "Sommerweg" o.a.) und Umstufung von "Eigentümerweg" in "öffentliche Gemeindestraße"
Der Stadtrat beschließt die Benennung des bereits öffentlich gewidmeten Flurstückes 71/6 (früher: T.v. 71/1) der Gemarkung Großerkmannsdorf mit einer Länge von ca. 80 m in "Sommerweg" und die Umstufung von "Eigentümerweg" in "Öffentliche Gemeindestraße" auf Grund des Erwerbes der Flurstücke durch die Stadt Radeberg.
Die genannten Straßenfläche hat bisher offiziell noch keinen Namen, wird jedoch in den ALB-Daten (Flurstücksangaben) des Vermessungsamtes bereits als "Sommerweg" geführt. Da das Flurstück die direkte Verbindung zum bereits bestehenden Sommerweg bildet, könnte diese Fläche ebenfalls die Benennung "Sommerweg" erhalten. Bezüglich der zukünftigen Hausnummernvergabe ist jedoch auch ein anderer Straßenname denkbar.
Das private Ur-Flurstück 71/1 der Gemarkung Großerkmannsdorf wurde mittlerweile mehrfach zergliedert. Die Stadt Radeberg hat das daraus entstandene Flurstück 71/3 der Gemarkung Großerkmannsdorf (neu: 71/6 und 71/7) mit UR-Nr. 992/2003 und UR-Nr. 30/2004 des Notars Dr. Braun von der Erbengemeinschaft Furkert/Schneider erworben, so dass die Umstufung von "Eigentümerweg" in "Öffentliche Gemeindestraße" erfolgen kann.