Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB zur Untersuchung des Ortskernes Liegau-Augustusbad
Beschlußtext
Der historische Ortskern von Liegau-Augustusbad ist ein Gebiet, das städtebauliche Missstände und Mängel aufweist. Um das Gebiet, das vor allem durch das alte Rittergut städtebaulich geprägt ist, wieder zu einem funktionierenden und attraktiven Ortsteilzentrum umzugestalten, sind umfangreiche Sanierungsvorhaben einerseits im öffentlichen Bereich, andererseits auch an der privaten Bausubstanz erforderlich. Hier wird die Ausweisung eines Sanierungsgebietes als sinnvoll und zweckmäßig angesehen.
Im vorhinein wurde die Kommunalentwicklung Sachsen mit einer Beurteilung über die Möglichkeit der Ausweisung eines Sanierungsgebietes in Liegau-Augustusbad beauftragt. Die kurze Zusammenfassung dieser Untersuchung ist der Beschlussvorlage als Begründung beigefügt. Auf der Grundlage o.g. Untersuchung hat ein Gespräch im Staatsministerium des Innern stattgefunden, bei dem generell die Möglichkeit der Ausweisung eines ... (nun folgt eine unleserliche Zeile) ... vorbereitenden Untersuchungen nacn § 141 BauGB erforderlich. Die vorbereitenden Untersuchungen werden im Anschluss durchgeführt. Ziel ist, im Jahr 2006 mit ersten Sanierungsmaßnahmen im Rahmen der städtebaulichen Erneuerung beginnen zu können.