1. Änderungssatzung zur Gestaltungssatzung für das Gebiet "Innenstadt" der Stadt Radeberg, Stand 05.07.2005
Die 1. Änderungssatzung zur Gestaltungssatzung für das Gebiet "Innenstadt" der Stadt Radeberg, Stand 05.07.2005, wird beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss und die Neufassung der Gestaltungssatzung öffentliche bekannt zu geben.
Der Entwurf der Gestaltungssatzung war in der Fassung vom 24.09.2004 erstmalig mit dem Bauamt der Stadt Radeberg abgestimmt worden. Dies erfolgte zu einem Zeitpunkt, als die Änderung der Sächsischen Bauordnung (SächsBO) noch nicht in Kraft getreten war. (Die Änderung der Sächsischen Bauordnung trat am 01. Oktober 2004 in Kraft.)
Mit Änderung der Sächsischen Bauordnung haben sich einzelne Begriffe geändert. Die Einarbeitung der erforderlichen Änderungen, die sich aus der Änderung der SächsBO ergaben, wurde versäumt. Die ursprüngliche Fassung der Gestaltungssatzung war von der KES nach einer Arbeitshilfe des Staatsministeriums des Inneren vorbereitet gewesen. Diese Arbeitshilfe nahm jedoch auf die bisher gültige Fassung der SächsBO Bezug.
Die erfolgten Änderungen sind fett und kursiv dargestellt. Für Ihre Unterlagen haben wir den Satzungstext der Gestaltungssatzung "Innenstadt" als Neufassung (einschließlich 1. Änderungssatzung), Stand 05.07.2005, vorbereitet und der Beschlussvorlage beigelegt.