Fortführung des Verfahrens zum Entwurf der Ergänzungssatzung "Langebrücker Straße, T.v. Flstck. 232/30", OT Liegau-Augustusbad Billigungsbeschluss zum Bearbeitungsstand 06.07.2005 Beschluss zur erneuten Offenlage
Die Ergänzungssatzung wurde in der vorliegenden Form nicht genehmigt. Die Gründe der Ablehnung sind beiliegendem Bescheid vom 20.06.2005 zu entnehmen. Mit der Überarbeitung der Satzung und der erneuten Beteiligung der Bürger und der berührten Träger öffentlicher Belange werden die Ablehnungsgründe ausgeräumt.
S. 26 und 27 des Satzungsentwurfes wurden der Beschlussvorlage nicht beigefügt, da es sich um die Anlage mit den Verfahrensvermerken handelt, die erst bei der Zusammenstellung der Verfahrensakte bedeutsam ist. Anlage E haben wir der Beschlussvorlage ebenfalls nicht beigelegt. An der schalltechnischen Untersuchung wurde nichts geändert. Bei Bedarf kann dieses bei Frau Vogel im Bauamt der Stadt Radeberg eingesehen werden.