Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages mit Herrn Mario Schubert Teilfläche des Flurstückes 381 der Gemarkung Radeberg
Der Stadtrat beschließt den Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages über eine Teilfläche des Flurstückes 381 der Gemarkung Radeberg, Oberstraße 24, mit einer Größe von ca. 640 m², bebaut mit einer stark sanierungsbedürftigen Wohn- und Gewerbeimmobilie, mit Herrn Mario Schubert. Der Erbbaupachtzins beträgt 3.310,00 Euro jährlich (6% des Erwerbswertes in Höhe von 55.142,00 Euro).
Herrn Schubert wird ein Ankauf- und Vorkaufsrecht für die Zeit von 15 Jahren ab Vertragsbeurkundung eingeräumt. Bei einem Ankauf in dieser Zeit werden 50% des bereits gezahlten Erbbaupachtzinses auf den Kaufpreis angerechnet.
Zugunsten der/ des jeweiligen Eigentümer/ s des Flurstücke 383, 384 und 385 der Gemarkung Radeberg ist ein Überfahrtrecht über das Flurstück 381 der Gemarkung Radeberg grundbuchmäßig zu sichern.
Es wird eine Sanierungsverpflichtung für den Zeitraum innerhalb von 5 Jahren beschlossen.
Herr Schubert ist bereits Eigentümer des Restflurstückes 381 der Gemarkung Radeberg mit einer Größe von ca. 910 m² und des ebenfalls angrenzenden Flurstückes 382 (Oberstraße 23). Er stellte beiliegenden Antrag auf Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages über die im Beschlussvorschlag genannte Teilfläche.