Entwurf der Überarbeitung der Gestaltungssatzung für das Gebiet "Innenstadt"
Der Entwurf der Gestaltungssatzung für das Gebiet "Innenstadt" wird in der Fassung vom 15.02.2005 als Satzung beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss und -text öffentlich bekannt zu machen.
Der Entwurf der Gestaltungssatzung für das Gebiet "Innenstadt" , Stadtratsbeschluss 132/95 vom 30.08.1995 wurde in dieser Form nicht genehmigt. Auf Empfehlung des Regierungspräsidiums Dresden wurde der Genehmigungsantrag zurückgezogen. In unseren Akten ist dadurch kein Bescheid vorhanden. Auf telefonische Nachfrage wurden von Frau Kießling folgende Gründe aufgeführt:
Wir haben die Überarbeitung dieser Satzung in Auftrag gegeben.Der Entwurf dazu liegt vor. Aus Sicht der Verwaltung könnte der Satzungstext in dieser Form beschlossen werden.
Mit der Neufassung der Sächsischen Bauordnung entfällt die Genehmigungspflicht von Gestaltungssatzungen (siehe § 83 Abs. 3 alte SächsBO, jetzt § 89 neue SächsBO). Die Festlegung von Gestaltungsvorschriften wurde somit vollständig in den Verantwortungsbereich der Gemeinden gestellt. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Erarbeitung des Satzungstextes weniger sorgfältig erfolgen kann.
Für jede Fraktion wurde 1 farbiges Exemplar an den Fraktionsvorsitzenden versand. Im TA am 15.11.2004 ist eine Arbeitsgruppe bestimmt wurden, die sich gesondert nochmals mit den Festsetzungen der Satzung auseinandersetzen sollte. Am 25.01.2005 traf sich die Arbeitsgruppe "Gestaltungssatzung Innenstadt". Im Ergebnis dieser Beratung wurden verschiedene Änderungen / Ergänzungen beschlossen, die der beiliegenden Aktennotiz zu entnehmen sind. Alle Änderungen sind im Satzungsentwurf, Stand 15.02.2005 eingearbeitet. Zum § 15 Abs. 2 der Satzung ist die Festsetzung "des zwingenden Rückbaus" anstatt einer "Ordnungsstrafe" nicht möglich, weil hierzu §§ 79 und 80 SächsBO Regelungen festsetzen. Die KES hat dazu Ihre Rechtsabteilung konsultiert. Auf ein nochmaliges Versenden der Entwurfsfassung, Stand 24.09.2004 wurde aus Kostengründen verzichtet. Dieser Entwurf wurde bereits als Beschlussvorlage an alle Stadträte und Mitglieder des Technischen Ausschusses zu den Sitzungen TA - 15.11.2004 und Stadtrat - 16.12.2004 verschickt.