Satzung zur Änderung der Marktgebührensatzung
Der Stadtrat beschließt folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme eines Standplatzes zum Wochenmarkt, zu Stadtfesten und zum Weihnachtsmarkt in der Stadt Radeberg vom 24.06.1998.
Eine Erhöhung der Standgebühren und der Gebühren für die Nutzung eines Stromanschlusses für Sonderveranstaltungen ist erforderlich, um die steigenden Kosten für die Durchführung der Feste auszugleichen.
Ein Teil der Ausgaben, kann auf die teilnehmenden Händler umgelegt werden (z.B. Müllgebühren, Wachschutz, Platzreinigung, Toilettenbenutzung, Personalkosten).
Die Standgebühren wurden im Jahr 1998 im Gebührenverzeichnis letztmalig festgelegt und sind nun anzupassen.
Dabei muss berücksichtigt werden, dass die in der Anlage 3 errechneten Gebühren nicht angesetzt werden können, das wäre nicht angemessen.
Die Gebühren zum Wochenmarkt wurden an die Gebühren der Marktgilde angepasst, die Durchführung erfolgt nur in Ausnahmefällen.