Beschluß 13/05 vom 16.02.2005 (Beschlußvorlage 7/05)
Betreff
Fortführung des Verfahrens B-Plan "Wohnpark an der Radeberger Str.", OT Liegau-Augustusbad Abwägungsbeschluss Satzungsbeschluss
Beschlußtext
- Der Abwägungsvorschlag, Stand 09.02.2005 zu den eingegangenen Anregungen und Bedenken der Offenlage vom 18.10.2004 bis 01.11.2004 und der Beteiligung TÖB mit Schreiben vom 18.10.2004 wird in allen Punkten beschlossen (siehe Anlage der Beschlussvorlage).
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Personen sowie Träger öffentlicher Belange, die Bedenken und Anregungen erhoben haben, vom Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Begründung in Kenntnis zu setzen.
- In Anwendung von § 233 Abs. 1 BauGB wird das Bebauungsplanverfahren nach den bisher geltenden Rechtsvorschriften abgeschlossen.
- In Anwendung von § 10 Abs. 1 BauGB beschließt der Stadtrat den Entwurf des B-Planes "Wohnpark an der Radeberger Straße", Bearbeitungsstand September 2004, redaktionelle Änderung 09.02.2005, bestehend aus der Planzeichnung mit integriertem Grünordnungsplan (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) als Satzung. Die Begründung, Stand September 2004, redaktionelle Änderung 09.02.2005 (Teil C) und die Erläuterungen zur Grünordnung (Teil D) werden gebilligt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, erst nach Abschluss eines rechtskräftigen Erschließungsvertrages den Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 2 BauGB zur Genehmigung bei der höheren Verwaltungsbehörde einzureichen.
Begründung
Die Planfassung ist soweit qualifiziert, dass nur noch kleine redaktionelle Änderungen erforderlich waren. Es kann der Bebauungsplan als Satzung beschlossen werden.
Der Erschließungsvertrag ist in Arbeit und wird noch vor dem Satzungsbeschluss notariell beglaubigt.