Außerplanmäßige Ausgabe zur Erlösauskehr für das Flurstück 360 der Gemarkung Lotzdorf
Der Stadtrat beschließt die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 53.506,70 Euro zur Erlösauskehr für das Flurstück 360 der Gemarkung Lotzdorf an die Bundesrepublik Deutschland. Die Deckung der Ausgabe erfolgt aus der zweckgebundenen Rücklage für Erlösauskehr.
Die Stadt Radeberg verkaufte mit UR-Nr. 1434/1992 des Notars Falk Bäume in Dresden das volkseigene Flurstück 360 der Gemarkung Lotzdorf (ungenutztes Grünland) zum Preis von 104.650,00 DM an den Abwasserzweckverband. Der dabei zugrunde gelegte Bodenpreis von 35,00 DM/m² orientierte sich an der späteren Nutzung als "Gewerbeland" für den Abwasserzweckverband. Zur damaligen Zeit hatte man fälschlicherweise angenommen, dass durch einen Verkauf von volkseigenen Grundstücken in Rechtsträgerschaft der Stadt Radeberg eine Zuordnung an andere mögliche Berechtigte erfolgen kann. Mit Bescheid der Oberfinanzdirektion Chemnitz vom 18.12.2000 wurde das betroffene Flurstück der Bundesrepublik Deutschland zugeordnet, die nunmehr die Erlösauskehr in voller Höhe von der Stadt Radeberg fordert.