Bestellung eines Wirtschaftsprüfers zur überörtlichen Prüfung der Jahresabschlüsse 2004 und 2005 für den Eigenbetrieb Abwasserentsorgung Radeberg
Der Stadtrat der Stadt Radeberg bestellt gemäß § 110 Abs. 1 der Gemeindeordnung des Freistaates Sachsen (SächsGemO) für die Prüfung des Jahresabschlusses für die Geschäftsjahre 2004 und 2005 des Eigenbetriebes Abwasserentsorgung Radeberg die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Forststraße 2a, 01099 Dresden, als günstigsten Bieter mit 7.500,00 Euro pro Jahresabschluss zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Der entsprechend § 17 Sächsisches Eigenbetriebsgesetz (SächsEigBG) nach Abschluss des Geschäftsjahres aufzustellende Jahresabschluss und Lagebericht ist gemäß § 110 Gemeindeordnung des Freistaates Sachsen (SächsGemO) vor Feststellung durch den Stadtrat durch die überörtliche Prüfungseinrichtung prüfen zu lassen.
Zuständig für die überörtliche Prüfung ist der Sächsische Rechnungshof mit Sitz in Leipzig, der die Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vornehmen lässt. Die Stadt Radeberg hat gemäß § 110 Abs. 1 SächsGemO den Abschlussprüfer zu bestellen.
Folgende Angebote wurden eingeholt. Die Bieter unterbreiteten folgende Angebote (ohne Umsatzsteuer):