Entgeltverordnung für die Nutzung von Räumen im Bürgerhaus
Der Stadtrat beschließt die Entgeltverordnung für die Nutzung von Räumen im Bürgerhaus, Bruno-Thum-Weg 2 in Radeberg.
In der z. Zt. gültigen Entgeltverordnung vom 24.11.2004 (in der Anlage beigefügt) ist nur die ganztägige Nutzung der verschiedenen Räume durch Privatpersonen geregelt. Neben der stundenweisen privaten Nutzung zeichnet sich in diesem Jahr ebenfalls zunehmend der Bedarf für eine gewerbliche Nutzung, z. Bsp. von physiotherapeutischen Einrichtungen, Bildungsgesellschaften u. ä. ab. Darüber hinaus sind in 2005 erneut die Betriebskosten, Wärme, Wasser und Energie, gestiegen, so dass eine Anpassung notwendig ist. Die Verwaltung schlägt vor, in die Entgeltverordnung die gewerbliche sowie Entgelte für die private stundenweise Nutzung aufzunehmen.