Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2004 des Eigenbetriebes Stadtwirtschaftshof Radeberg
Der Stadtrat beschließt entsprechend § 17 Sächsisches Eigenbetriebsgesetz in Verbindung mit § 12 Sächsische Eigenbetriebsverordnung für den Eigenbetrieb Stadtwirtschaftshof
Bilanzsumme | 768.577,59 EUR | |
davon entfallen auf der Aktivseite auf | ||
das Anlagevermögen | 434.035,42 EUR | |
das Umlaufvermögen | 333.872,83 EUR | |
aktive Rechnungsabgrenzung | 669,34 EUR | |
davon entfallen auf der Passivseite auf | ||
das Eigenkapital | 720.135,59 EUR | |
die Rückstellungen | 21.240,16 EUR | |
die Verbindlichkeiten | 27.201,84 EUR | |
passive Rechnungsabgrenzung | 0,00 EUR | |
Jahresgewinn | 92.173,89 EUR | |
Summe der Erträge | 930.073,13 EUR | |
Summe der Aufwendungen | 837.899,24 EUR |
Der Eigenbetrieb Stadtwirtschaftshof wurde durch Satzung mit Wirkung ab 01.02.1998 gegründet. Bis 31.01.1998 wurde diese Aufgabe im Haushalt der Stadt Radeberg nachgewiesen. Das Anlagevermögen des Aufgabenbereiches Stadtwirtschaftshof wurde zum 01.02.1998 aus dem übrigen Stadtvermögen ausgegliedert und wird ab diesem Zeitpunkt nach § 91 Gemeindeordnung des Freistaates Sachsen (SächsGemO) als Sondervermögen verwaltet und nachgewiesen. Geführt wird das Sondervermögen Stadtwirtschaftshof ab 01.02.1998 nach § 95 SächsGemO als Eigenbetrieb der Stadt Radeberg nach Sächsischem Eigenbetriebsgesetz (SächsEigBG).
Nach § 17 Abs. 1 SächsEigBG hat die Betriebsleitung zum Schluss des Geschäftsjahres einen aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang bestehenden Jahresabschluss sowie einen Lagebericht aufzustellen. Gemäß § 17 Abs. 2 SächsEigBG ist der Jahresabschluss und der Lagebericht innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres aufzustellen und dem Bürgermeister vorzulegen. Der Bürgermeister hat diese Unterlagen unverzüglich dem mit der überörtlichen Prüfung beauftragten Wirtschaftsprüfer oder der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zuzuleiten. Der Jahresabschluss wurde durch die Betriebsleitung dem Bürgermeister am 17.06.2005 vorgelegt. Der Bürgermeister leitete gemäß § 110 SächsGemO der vom Stadtrat am 28.04.2004 zur überörtlichen Prüfung bestimmten und von der Stadt Radeberg am 06.07.2005 beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft AG den Jahresabschluss und den Lagebericht zu. Am gleichen Tag übergab der Bürgermeister dem zur örtlichen Prüfung vom Stadtrat am 25.05.2005 bestellten Wirtschaftsprüfer Dr. Zielfleisch den Jahresabschluss und den Lagebericht. Nach erfolgter örtlicher und überörtlicher Prüfung in den Monaten September bis Ende Oktober lagen der Prüfungsbericht der örtlichen Prüfung am 10.11.2005 und der der überörtlichen Prüfung am 15.11.2005 dem Bürgermeister vor. Der Sächsische Rechnungshof Leipzig als überörtliche Prüfungsbehörde erteilte den abschließenden Vermerk nach § 17 Abs. 4 SächsEigBG.
Die Gewinnabführung an den Haushalt ergibt sich aus der Nachkalkulation
Der Beschlussvorlage beigefügt sind folgende Unterlagen für
Die Unterschriften der Prüfungsgesellschaft in Anlage 5 auf Seite 2 sowie die Unterschrift des Betriebsleiters in Anlage 3 Seite 5 und Anlage 4 Seite 5 wurden nur in dem gebundenen Exemplar vorgesehen, was zur Einsicht beim Bürgermeister, der Kämmerei und in den Beratungen des Stadtrates vorliegt.